Bayern
Hundesteuer in Augsburg: 84 € pro Jahr
In Augsburg zahlst du für den ersten Hund 84 € im Jahr, für den zweiten Hund 120 € und für einen als gefährlich eingestuften Hund 840 €. Der Satz stammt aus der Hundesteuersatzung der Stadt (Stand Fassung vom 02.03.2023).
Hundesteuer Augsburg — Jahresbeträge
1. Hund84 €
2. Hund120 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hund / Listenhund840 €
Im Atlas ist Augsburg damit günstiger als rund 94% der erfassten Städte.
Hundesteuer in Bayern im Vergleich
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Hundehaftpflicht: in mehreren Bundesländern Pflicht
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Augsburg?
Der 1. Hund kostet in Augsburg 84 € pro Jahr, der 2. Hund 120 €. Für einen als gefährlich eingestuften Hund werden 840 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt (Stand Fassung vom 02.03.2023).
Muss ich meinen Hund in Augsburg anmelden?
Ja, die Anmeldung bei der Stadt- bzw. Gemeindekasse ist Pflicht. Fristen und Verfahren regelt die Hundesteuersatzung von Augsburg — den amtlichen Text findest du unten verlinkt.
Gibt es in Augsburg Ermäßigungen oder Befreiungen?
Ob Befreiungen (z. B. für Assistenz-/Diensthunde oder Tierheim-Hunde) gelten, steht in der jeweiligen Satzung. Wir geben hier nur den amtlichen Steuersatz wieder — für Einzelfälle bitte die verlinkte Satzung bzw. die Stadtkasse prüfen.
Quelle & Stand
- Amtlicher Satz laut Stadt Augsburg, Hundesteuersatzung (2220), § 7 (Kampfhund 840 €) · Stand Fassung vom 02.03.2023
- Angaben ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung. Satzungen ändern sich — maßgeblich ist die jeweils aktuelle Hundesteuersatzung von Augsburg. Im Zweifel den verlinkten Satzungstext prüfen.