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Niedersachsen

Hundesteuer in Braunschweig: 120 € pro Jahr

In Braunschweig zahlst du für den ersten Hund 120 € im Jahr, für den zweiten Hund 204 € und für einen als gefährlich eingestuften Hund 600 €. Der Satz stammt aus der Hundesteuersatzung der Stadt (Stand Fassung 2020/2021. Erster Hund 120 €, jeder weitere 204 €. Gefährlicher Hund: 600 € (erster), 756 € (jeder weitere, vor 31.12.2020 angeschafft), 804 € (nach 31.12.2020 angeschafft).).

Hundesteuer Braunschweig — Jahresbeträge
1. Hund120 €
2. Hund204 €
Jeder weitere Hund204 €
Gefährlicher Hund / Listenhund600 €

Im Atlas ist Braunschweig damit günstiger als rund 56% der erfassten Städte.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Braunschweig?
Der 1. Hund kostet in Braunschweig 120 € pro Jahr, der 2. Hund 204 €. Für einen als gefährlich eingestuften Hund werden 600 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt (Stand Fassung 2020/2021. Erster Hund 120 €, jeder weitere 204 €. Gefährlicher Hund: 600 € (erster), 756 € (jeder weitere, vor 31.12.2020 angeschafft), 804 € (nach 31.12.2020 angeschafft).).
Muss ich meinen Hund in Braunschweig anmelden?
Ja, die Anmeldung bei der Stadt- bzw. Gemeindekasse ist Pflicht. Fristen und Verfahren regelt die Hundesteuersatzung von Braunschweig — den amtlichen Text findest du unten verlinkt.
Gibt es in Braunschweig Ermäßigungen oder Befreiungen?
Ob Befreiungen (z. B. für Assistenz-/Diensthunde oder Tierheim-Hunde) gelten, steht in der jeweiligen Satzung. Wir geben hier nur den amtlichen Steuersatz wieder — für Einzelfälle bitte die verlinkte Satzung bzw. die Stadtkasse prüfen.

Quelle & Stand

  • Amtlicher Satz laut Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig (Steuermaßstab, Steuersätze) · Stand Fassung 2020/2021. Erster Hund 120 €, jeder weitere 204 €. Gefährlicher Hund: 600 € (erster), 756 € (jeder weitere, vor 31.12.2020 angeschafft), 804 € (nach 31.12.2020 angeschafft).
  • Angaben ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung. Satzungen ändern sich — maßgeblich ist die jeweils aktuelle Hundesteuersatzung von Braunschweig. Im Zweifel den verlinkten Satzungstext prüfen.