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Nordrhein-Westfalen

Hundesteuer in Gütersloh: 120 € pro Jahr

In Gütersloh zahlst du für den ersten Hund 120 € im Jahr, für den zweiten Hund 140 € und für einen als gefährlich eingestuften Hund 590 €. Der Satz stammt aus der Hundesteuersatzung der Stadt (Stand gültig ab 2025 (II. Nachtragssatzung vom 22.11.2024). Gefährliche Hunde / Hunde bestimmter Rassen: 590 € (erster), 690 € (zweiter), 790 € (ab drittem); mit Negativzeugnis nach § 5 Abs. 3 LHundG ermäßigt auf 330 € je Hund.).

Hundesteuer Gütersloh — Jahresbeträge
1. Hund120 €
2. Hund140 €
Jeder weitere Hund160 €
Gefährlicher Hund / Listenhund590 €

Im Atlas ist Gütersloh damit günstiger als rund 42% der erfassten Städte.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Gütersloh?
Der 1. Hund kostet in Gütersloh 120 € pro Jahr, der 2. Hund 140 €. Für einen als gefährlich eingestuften Hund werden 590 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt (Stand gültig ab 2025 (II. Nachtragssatzung vom 22.11.2024). Gefährliche Hunde / Hunde bestimmter Rassen: 590 € (erster), 690 € (zweiter), 790 € (ab drittem); mit Negativzeugnis nach § 5 Abs. 3 LHundG ermäßigt auf 330 € je Hund.).
Muss ich meinen Hund in Gütersloh anmelden?
Ja, die Anmeldung bei der Stadt- bzw. Gemeindekasse ist Pflicht. Fristen und Verfahren regelt die Hundesteuersatzung von Gütersloh — den amtlichen Text findest du unten verlinkt.
Gibt es in Gütersloh Ermäßigungen oder Befreiungen?
Ob Befreiungen (z. B. für Assistenz-/Diensthunde oder Tierheim-Hunde) gelten, steht in der jeweiligen Satzung. Wir geben hier nur den amtlichen Steuersatz wieder — für Einzelfälle bitte die verlinkte Satzung bzw. die Stadtkasse prüfen.

Quelle & Stand