Hundesteuer in Gütersloh: 120 € pro Jahr
In Gütersloh zahlst du für den ersten Hund 120 € im Jahr, für den zweiten Hund 140 € und für einen als gefährlich eingestuften Hund 590 €. Der Satz stammt aus der Hundesteuersatzung der Stadt (Stand gültig ab 2025 (II. Nachtragssatzung vom 22.11.2024). Gefährliche Hunde / Hunde bestimmter Rassen: 590 € (erster), 690 € (zweiter), 790 € (ab drittem); mit Negativzeugnis nach § 5 Abs. 3 LHundG ermäßigt auf 330 € je Hund.).
Im Atlas ist Gütersloh damit günstiger als rund 42% der erfassten Städte.
Hundesteuer in Nordrhein-Westfalen im Vergleich
Neben der Steuer verlangen einige Länder eine Tierhalterhaftpflicht (anderswo zumindest für als gefährlich eingestufte Hunde). Tarife vergleichen — bei Tarifcheck ansehen. Über den Link erhalten wir ggf. eine Provision — für dich ohne Mehrkosten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Gütersloh?
Muss ich meinen Hund in Gütersloh anmelden?
Gibt es in Gütersloh Ermäßigungen oder Befreiungen?
Quelle & Stand
- Amtlicher Satz laut Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Gütersloh (Hundesteuersatzung) vom 18.12.2009, i.d.F. der II. Nachtragssatzung vom 22.11.2024 · Stand gültig ab 2025 (II. Nachtragssatzung vom 22.11.2024). Gefährliche Hunde / Hunde bestimmter Rassen: 590 € (erster), 690 € (zweiter), 790 € (ab drittem); mit Negativzeugnis nach § 5 Abs. 3 LHundG ermäßigt auf 330 € je Hund.
- Angaben ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung. Satzungen ändern sich — maßgeblich ist die jeweils aktuelle Hundesteuersatzung von Gütersloh. Im Zweifel den verlinkten Satzungstext prüfen.