Schleswig-Holstein
Hundesteuer in Lübeck: 156 € pro Jahr
In Lübeck zahlst du für den ersten Hund 156 € im Jahr, für den zweiten Hund 156 € und für einen als gefährlich eingestuften Hund 684 €. Der Satz stammt aus der Hundesteuersatzung der Stadt (Stand 26.11.2020).
Hundesteuer Lübeck — Jahresbeträge
1. Hund156 €
2. Hund156 €
Jeder weitere Hund156 €
Gefährlicher Hund / Listenhund684 €
Im Atlas ist Lübeck damit günstiger als rund 13% der erfassten Städte.
Hundesteuer in Schleswig-Holstein im Vergleich
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Hundehaftpflicht: in mehreren Bundesländern Pflicht
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Lübeck?
Der 1. Hund kostet in Lübeck 156 € pro Jahr, der 2. Hund 156 €. Für einen als gefährlich eingestuften Hund werden 684 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt (Stand 26.11.2020).
Muss ich meinen Hund in Lübeck anmelden?
Ja, die Anmeldung bei der Stadt- bzw. Gemeindekasse ist Pflicht. Fristen und Verfahren regelt die Hundesteuersatzung von Lübeck — den amtlichen Text findest du unten verlinkt.
Gibt es in Lübeck Ermäßigungen oder Befreiungen?
Ob Befreiungen (z. B. für Assistenz-/Diensthunde oder Tierheim-Hunde) gelten, steht in der jeweiligen Satzung. Wir geben hier nur den amtlichen Steuersatz wieder — für Einzelfälle bitte die verlinkte Satzung bzw. die Stadtkasse prüfen.
Quelle & Stand
- Amtlicher Satz laut Hansestadt Lübeck — Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer · Stand 26.11.2020
- Angaben ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung. Satzungen ändern sich — maßgeblich ist die jeweils aktuelle Hundesteuersatzung von Lübeck. Im Zweifel den verlinkten Satzungstext prüfen.