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Hessen

Hundesteuer in Offenbach am Main: 90 € pro Jahr

In Offenbach am Main zahlst du für den ersten Hund 90 € im Jahr, für den zweiten Hund 180 €. Der Satz stammt aus der Hundesteuersatzung der Stadt (Stand Steuersatz gilt seit 01.07.2015: 1. Hund 90 €, jeder weitere 180 €. Die 3. Änderungssatzung vom 04.12.2025 (in Kraft ab 01.01.2026) ändert nur Meldepflicht/Steuermarke, nicht die Beträge. Keine separate Steuer für gefährliche Hunde in der Satzung.).

Hundesteuer Offenbach am Main — Jahresbeträge
1. Hund90 €
2. Hund180 €
Jeder weitere Hund180 €

Im Atlas ist Offenbach am Main damit günstiger als rund 89% der erfassten Städte.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Offenbach am Main?
Der 1. Hund kostet in Offenbach am Main 90 € pro Jahr, der 2. Hund 180 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt (Stand Steuersatz gilt seit 01.07.2015: 1. Hund 90 €, jeder weitere 180 €. Die 3. Änderungssatzung vom 04.12.2025 (in Kraft ab 01.01.2026) ändert nur Meldepflicht/Steuermarke, nicht die Beträge. Keine separate Steuer für gefährliche Hunde in der Satzung.).
Muss ich meinen Hund in Offenbach am Main anmelden?
Ja, die Anmeldung bei der Stadt- bzw. Gemeindekasse ist Pflicht. Fristen und Verfahren regelt die Hundesteuersatzung von Offenbach am Main — den amtlichen Text findest du unten verlinkt.
Gibt es in Offenbach am Main Ermäßigungen oder Befreiungen?
Ob Befreiungen (z. B. für Assistenz-/Diensthunde oder Tierheim-Hunde) gelten, steht in der jeweiligen Satzung. Wir geben hier nur den amtlichen Steuersatz wieder — für Einzelfälle bitte die verlinkte Satzung bzw. die Stadtkasse prüfen.

Quelle & Stand

  • Amtlicher Satz laut Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Hundesteuer (§ 5 Steuersatz) · Stand Steuersatz gilt seit 01.07.2015: 1. Hund 90 €, jeder weitere 180 €. Die 3. Änderungssatzung vom 04.12.2025 (in Kraft ab 01.01.2026) ändert nur Meldepflicht/Steuermarke, nicht die Beträge. Keine separate Steuer für gefährliche Hunde in der Satzung.
  • Angaben ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung. Satzungen ändern sich — maßgeblich ist die jeweils aktuelle Hundesteuersatzung von Offenbach am Main. Im Zweifel den verlinkten Satzungstext prüfen.