Mecklenburg-Vorpommern
Hundesteuer in Rostock: 108 € pro Jahr
In Rostock zahlst du für den ersten Hund 108 € im Jahr, für den zweiten Hund 144 € und für einen als gefährlich eingestuften Hund 1.000 €. Der Satz stammt aus der Hundesteuersatzung der Stadt (Stand 01. Aenderung 2024).
Hundesteuer Rostock — Jahresbeträge
1. Hund108 €
2. Hund144 €
Jeder weitere Hund168 €
Gefährlicher Hund / Listenhund1.000 €
Im Atlas ist Rostock damit günstiger als rund 73% der erfassten Städte.
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Hundehaftpflicht: in mehreren Bundesländern Pflicht
Neben der Steuer verlangen einige Länder eine Tierhalterhaftpflicht (anderswo zumindest für als gefährlich eingestufte Hunde). Tarife vergleichen — bei Tarifcheck ansehen. Über den Link erhalten wir ggf. eine Provision — für dich ohne Mehrkosten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Rostock?
Der 1. Hund kostet in Rostock 108 € pro Jahr, der 2. Hund 144 €. Für einen als gefährlich eingestuften Hund werden 1.000 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt (Stand 01. Aenderung 2024).
Muss ich meinen Hund in Rostock anmelden?
Ja, die Anmeldung bei der Stadt- bzw. Gemeindekasse ist Pflicht. Fristen und Verfahren regelt die Hundesteuersatzung von Rostock — den amtlichen Text findest du unten verlinkt.
Gibt es in Rostock Ermäßigungen oder Befreiungen?
Ob Befreiungen (z. B. für Assistenz-/Diensthunde oder Tierheim-Hunde) gelten, steht in der jeweiligen Satzung. Wir geben hier nur den amtlichen Steuersatz wieder — für Einzelfälle bitte die verlinkte Satzung bzw. die Stadtkasse prüfen.
Quelle & Stand
- Amtlicher Satz laut Hundesteuersatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock · Stand 01. Aenderung 2024
- Angaben ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung. Satzungen ändern sich — maßgeblich ist die jeweils aktuelle Hundesteuersatzung von Rostock. Im Zweifel den verlinkten Satzungstext prüfen.