Baden-Württemberg
Hundesteuer in Freiburg im Breisgau: 120 € pro Jahr
In Freiburg im Breisgau zahlst du für den ersten Hund 120 € im Jahr, für den zweiten Hund 240 €. Der Satz stammt aus der Hundesteuersatzung der Stadt (Stand vom 02.03.2021 i. d. F. vom 09.05.2023).
Hundesteuer Freiburg im Breisgau — Jahresbeträge
1. Hund120 €
2. Hund240 €
Jeder weitere Hund240 €
Im Atlas ist Freiburg im Breisgau damit günstiger als rund 53% der erfassten Städte.
Hundesteuer in Baden-Württemberg im Vergleich
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Freiburg im Breisgau?
Der 1. Hund kostet in Freiburg im Breisgau 120 € pro Jahr, der 2. Hund 240 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt (Stand vom 02.03.2021 i. d. F. vom 09.05.2023).
Muss ich meinen Hund in Freiburg im Breisgau anmelden?
Ja, die Anmeldung bei der Stadt- bzw. Gemeindekasse ist Pflicht. Fristen und Verfahren regelt die Hundesteuersatzung von Freiburg im Breisgau — den amtlichen Text findest du unten verlinkt.
Gibt es in Freiburg im Breisgau Ermäßigungen oder Befreiungen?
Ob Befreiungen (z. B. für Assistenz-/Diensthunde oder Tierheim-Hunde) gelten, steht in der jeweiligen Satzung. Wir geben hier nur den amtlichen Steuersatz wieder — für Einzelfälle bitte die verlinkte Satzung bzw. die Stadtkasse prüfen.
Quelle & Stand
- Amtlicher Satz laut Stadt Freiburg i. Br., Hundesteuersatzung (Ortsrecht 23.1.3), § 5 Steuersatz · Stand vom 02.03.2021 i. d. F. vom 09.05.2023
- Angaben ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung. Satzungen ändern sich — maßgeblich ist die jeweils aktuelle Hundesteuersatzung von Freiburg im Breisgau. Im Zweifel den verlinkten Satzungstext prüfen.