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Baden-Württemberg

Hundesteuer in Ulm: 108 € pro Jahr

In Ulm zahlst du für den ersten Hund 108 € im Jahr, für den zweiten Hund 216 €. Der Satz stammt aus der Hundesteuersatzung der Stadt (Stand 2026).

Hundesteuer Ulm — Jahresbeträge
1. Hund108 €
2. Hund216 €
Jeder weitere Hund216 €
Hinweis: Rasse und Größe (auch gefährliche Hunde) spielen keine Rolle - kein erhöhter Satz. Zwingersteuer 324 Euro (bis 5 Hunde) bzw. 648 Euro (6-10 Hunde).

Im Atlas ist Ulm damit günstiger als rund 70% der erfassten Städte.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Ulm?
Der 1. Hund kostet in Ulm 108 € pro Jahr, der 2. Hund 216 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt (Stand 2026).
Muss ich meinen Hund in Ulm anmelden?
Ja, die Anmeldung bei der Stadt- bzw. Gemeindekasse ist Pflicht. Fristen und Verfahren regelt die Hundesteuersatzung von Ulm — den amtlichen Text findest du unten verlinkt.
Gibt es in Ulm Ermäßigungen oder Befreiungen?
Ob Befreiungen (z. B. für Assistenz-/Diensthunde oder Tierheim-Hunde) gelten, steht in der jeweiligen Satzung. Wir geben hier nur den amtlichen Steuersatz wieder — für Einzelfälle bitte die verlinkte Satzung bzw. die Stadtkasse prüfen.

Quelle & Stand

  • Amtlicher Satz laut Hundesteuersatzung der Stadt Ulm · Stand 2026
  • Angaben ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung. Satzungen ändern sich — maßgeblich ist die jeweils aktuelle Hundesteuersatzung von Ulm. Im Zweifel den verlinkten Satzungstext prüfen.